Inhaber: Jonathan Harder
1. Allgemeines und Geschäftsbeziehungen
2. Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
a) Alle unsere Preise sind als Gesamtpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und als Tagespreise zu verstehen zuzüglich einer anfallenden Mietkaution.
b) Der Vermieter bietet folgende Zahlungsmethoden an:
Barzahlung, Banküberweisung (Vorkasse) / bei gewerblichen Kunden auf Rechnung innerhalb der 14 Tage Frist zahlbar.
c) Unbezahlte Rechnungen, werden 1. mit freundlicher Erinnerung nach 7 Werktagen 2. kostenpflichtiger Mahnung nach 14 Tagen gemahnt. Bei Unbeachtung wird die unbezahlte Rechnung an unsere Rechtschutzabteilung weitergeleitet und das Inkassobüro für weitere Vorgehen beauftragt.
3. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrag, Kaution
Der Mieter (Vertragsunterzeichner oder abgesandte Person) mietet vom Vermieter das vertraglich festgeschriebene Material. Beschreibung des zugehörigen Inventars ist auf der Rechnung ausgeschrieben.
a) Der Mietpreis ist bei Entgegennahme des ausgeliehenen Materials für die gesamte vereinbarte Mietzeit zuzüglich der Kaution
von 50,-€ in bar zu entrichten.
b) Bei gewerblichen Kunden, größeren Veranstaltungen oder mehreren ausgeliehenen Modulen behalten wir uns vor, eine entsprechend höhere Kaution zu setzen. Hier ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung zu begleichen.
c) Die Kaution ist bei Abholung/Lieferung in bar pro Buchung zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe wieder in bar ausgehändigt.
d) Die Kaution kann vom Vermieter bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Leihobjekte als Anzahlung/ Teilzahlung oder Begleichung für daraus resultierende zusätzlich anstehende Dienstleistungen sowie Ausfallentschädigung (siehe dazu Punkt 8) einbehalten werden. Eine Rechnung dazu kann innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe durch den Vermieter an den Mieter erstellt werden.
4. Mietdauer
Dem Kunden werden die Mietobjekte für die in der Rechnung vereinbarte Zeit überlassen. Unsere Preise sind Tagespreise und gelten pro Kalendertag. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist ein Miettag von 08:00/10:00 bis 19:00/21:00 Uhr.
5. Stornierung/ Kündigung
a) wetterbedingte Stornierung
Bei Regen, Sturm, Orkan sowie starken Windböen ist der Betrieb unserer Spielgeräte aus Sicherheitsgründen untersagt.
Bei offizieller Unwettervorhersage, sowie Regen, Unwetter, starke Windböen etc. ( www.wetter.com ) behalten wir uns vor, den Vertrag aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig zu stornieren. In diesem Fall wird der Vermieter von seiner Leistungspflicht dem Mieter gegenüber entbunden und schuldet diesem keinen Schadenersatz.
Im Falle „Höherer Gewalt“, z.B.: Witterungsverhältnisse, unvorhergesehene Unglücksfälle bei dem Vermieter, die den Auf- /Abbau von unseren Spielgeräten verzögert oder ganz verhindert oder/ und den vorzeitigen Abbau dieser während einer Veranstaltung erfordert, wird der Vermieter von seiner Leistungspflicht dem Mieter gegenüber entbunden und schuldet diesem keinen Schadenersatz. Bereits gezahlte Leistungen werden nicht zurückerstattet.
Eine wetterbedingte Stornierung (findet ihre Gültigkeit bei Regen, Sturm; jedoch nicht bei Wolken) ist durch den Mieter bis 08:00 Uhr des Buchungstages kostenfrei möglich. In diesem Fall werden beide Parteien vom Vertrag einer Buchung entbunden. Der Vermieter schuldet dem Kunden keinen Schadenersatz bzw. keinen Ersatztermin noch eine Ersatzleistung.
Einen Anspruch auf Nutzungsgarantie bei Sonnenschein, sowie daraus resultierenden Ersatzanspruch gibt es nicht!
b) wetterunabhängige Stornierung
Wetterunabhängige Stornierungen werden wie folgt berechnet:
6. Materialanlieferung
Der Mieter garantiert dem Vermieter das Recht zum kostenlosen Betreten der Anlieferungs-Adresse genannten
Grundstücks zwecks Lieferung und Abholung der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten. Aufbau geschieht auf die Einwilligung des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Schäden an Grünflächen o.ä. durch den Aufbau und Betrieb der ausgeliehenen Spielgeräte.
7. Vereinbarungen für Selbstabholer
a) Bei Abholung ist in jedem Fall der Personalausweis vorzuzeigen.
b) Der Mieter verpflichtet sich das ausgeliehene Material/ Mietobjekt zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim
Vermieter abzuholen bzw. wiederzubringen.
c) Bei nicht termingerechter Rückgabe (Öffnungszeiten einzusehen auf der Website unter Kontakt) verpflichtet sich der Mieter eine Überziehungsgebühr von mindestens Euro 50,00 (Kaution) zu entrichten.
d) Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Öffnungszeiten einzusehen auf der Website unter Kontakt)
zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen.
e) Wird ein Mietobjekt max. 1 Stunde nach Öffnungszeiten bzw., vereinbarter Zeit nicht abgeholt, besteht für den Kunden kein Anspruch auf den Artikel. Es tritt eine automatische Stornierung (ab 24 Stunden – siehe 5b) in Kraft und wird als Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt.
8. Übergabe, Rückgabe (Reinigung) und Verzug
a) Der Mieter ist verpflichtet bei der Übergabe der Leihmodule den ordnungsgemäßen Zustand sowie die Vollständigkeit zu quittieren. Der Mieter hat die Möglichkeit, sich von dem einwandfreien Zustand der Leihmodule z.B. durch den Aufbau der Hüpfburg zu überzeugen. Der Auf- und Abbau obliegt dabei dem Mieter.
b) Bei verspäteter Rückgabe tritt Punkt 7c in Kraft und kann bis zum Gesamtpreis des vollen Tagespreises ( Punkt 7d ) in Rechnung gestellt werden.
c) Der Mieter ist verpflichtet den Leihartikel im ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand zu übergeben.
Die Reinigung der Spielgeräte ist mit einem Staubsauger, feuchtem Lappen und anschließendem Trocknen durchzuführen.
Die Reinigung unserer Event-Food-Module ist der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. Diese obliegt ebenfalls dem Mieter.
d) folgende Dienstleistungen behält sich der Vermieter vor bis zu 24 Stunden nach nicht ordnungsgemäßer Abgabe der Leihmodule in Rechnung zu stellen:
Sollte durch die nicht ordnungsgemäße Abgabe eines Leihartikels die weitere Vermietung in Verzug geraten, behält sich der Vermieter das Recht einen Tagespreis zuzüglich der oben aufgeführten Dienstleistungen zu berechnen.
8.1. Winterpause
Für die Zeit vom 15. Oktober - 31. März lagern wir unsere Hüpfburgen für eine Winterpause ein.
Sollte in dieser Zeit Bedarf für das Ausleihen einer Hüpfburg bestehen, treten veränderte Leihkonditionen in Kraft.
9. Haftung
a) Der Vermieter stellt für die vertraglich vereinbarte Dauer das vermerkte Spielgerät zur Verfügung. Der Vermieter sorgt dafür, dass keine sicherheitsrelevanten Mängel bestehen.
b) Der Mieter seinerseits trägt für die gesamte Mietdauer dafür Sorge, dass die Spielgeräte nur für den ausgewiesenen Zweck verwendet werden.
c) Etwaige Sachbeschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials, sowie Liefer- oder Transportkosten.
Diese werden wie folgt berechnet:
10. Stromversorgung
Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energie- Kostenanforderungen an den Vermieter
stellen. Das erforderliche Betriebsgebläse wird vom Vermieter gestellt und darf keinesfalls überlastet werden. Die Stromversorgung erfolgt über einen Hausanschluss mit 220V und 16A, über den ausschließlich die Hüpfburg mit Strom versorgt werden darf. Etwaige Stromverlängerungen (Kabeltrommeln etc.) müssen entsprechend gekennzeichnet und gesichert werden. Ferner muss dafür Sorge getragen werden, dass Unbefugte keinen unmittelbaren Zugang zur Stromversorgung haben.
11. Garantie
Der Vermieter garantiert eine funktionierende Einheit über den vereinbarten Mietzeitraum. Dazu siehe auch Punkt 6. Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes kommen, wird dem Vermieter die Möglichkeit eingeräumt, die aufgetretenen Mängel umgehend zu beseitigen. Reparaturversuche in Eigenregie sind zu unterlassen und werden bei Beschädigung im vollen Warenwert des jeweiligen Mietartikels in Rechnung gestellt.
12. Generelle Nutzungsregeln für den Betrieb von Hüpfburgen u.ä. luftbetriebenen Attraktionen (Sicherheitshinweise)
A) Nur vergleichbare Altersgruppen und Größen dürfen gleichzeitig auf der Hüpfburg sein. Die maximale Benutzerzahl darf nicht
überschritten werden.
B) Hüpfburg-Benutzer müssen vor Betreten der Hüpfburg die Schuhe ausziehen. Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist
ausdrücklich untersagt.
C) Schmuck, insbesondere Piercings, Ohrringe, Ketten, Armbänder etc. sind vor dem Betreten der Hüpfburg abzulegen.
D) Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
E) Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich
für den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine volljährige Aufsichtsperson bereitzustellen.
F) Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt. Ist eine Reinigung der
Hüpfburg wegen oben genannter Dinge erforderlich, entsteht dem Mieter eine Reinigungsgebühr, siehe dazu Punkt 8d.
G) Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hüpfburg alle scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen, auf
welcher die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Zudem muss eine Unterlegplane verwendet werden. Diese erhält der Mieter vom Vermieter. Bei Aufstellung auf Pflaster oder Hartböden hat der Mieter für ausreichenden Fallschutz Sorge zu tragen. Auch dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!).
Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool ist ausdrücklich untersagt.
Wurde die Hüpfburg vom Vermieter aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt. Sollte die
Hüpfburg über Nacht draußen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und diese mit einer Plane abgedeckt
werden.
Der Lüftermotor muss über Nacht trocken im Haus oder Garage gelagert werden.
H) Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt.
J) Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. durch Sicherungsausfall, Lüfter stoppt), hat die
Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Hüpfburg-Benutzer unverzüglich die Hüpfburg verlassen.
Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auch auf die zu evakuierenden Kinder und andere Benutzer ruhig
einreden, um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.
13. Der Mieter versichert,
dass das gemietete Material während des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weitergegeben oder weitervermietet wird.
Das vertraglich festgeschriebene Material verbleibt während des vereinbarten Zeitraums auf der unter Anlieferungs-Adresse
genannten Adresse. Bei Rückgabe an den Vermieter muss die Hüpfburg sauber und trocken sein. Bei Nichtbeachtung tritt Punkt 8 als Aufwandsentschädigung in Kraft.
14. Der Mieter versichert,
das ausgeliehene Material während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Materialien zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit (siehe Punkt 12 A - J) oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials. Hier tritt Punkt 9 in Kraft.
15. Der Mieter ist verantwortlich,
für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Materials in guter Funktionsfähigkeit. Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretenden Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen.
Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder
eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.
16. Der Mietvertrag
stellt das gesamte Einverständnis zwischen Mieter und Vermieter dar.
17. Corona-Auflagen
Das gesamte Mietverhältnis beruht auf dem Vertrauensverhältnis des Vermieters und der Mieter. Der Mieter ist verantwortlich für die generelle Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes, insbesondere Regelungen zu privaten oder öffentlichen Veranstaltungen, Personenanzahl und Hygienemaßnahmen.
Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für Verstöße gegen geltende Auflagen im jeweiligen Gebiet.
Ferner ist, unabhängig von temporären Bestimmungen, durchgehend auf gewaschene Hände der Nutzer sowie der Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
Stand: April 2022
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